FACHGEBIET: FAMILIENRECHT.

Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn-/ Versorgungsausgleich.

Als Fachanwalt für Familienrecht, begleite ich seit 2001 Trennungen und Scheidungen von Eheleuten, mit allem was sie nach sich ziehen.

 

Scheidung muss nicht direkt Kampf und Krieg bedeuten. Einvernehmliche Regelungen, begleitet durch einen Rechtsanwalt, erleichtern beiden Parteien die Basis für ein neues, eigenständiges Leben zu schaffen.

Sobald tragfähige finanzielle Lösungen bei Unterhalt und Zugewinn von Eheleuten erarbeitet und durchgesetzt sind, ist die juristische Trennung einer Ehe heutzutage kaum mehr ein Problem.


 

Ist die Gegenseite uneinsichtig, müssen entsprechend klar die rechtlichen Grenzen aufgezeigt werden um die Interessen, notfalls auch gerichtlich, durchzusetzen.

Ich informiere Sie natürlich vorab über etwaige Gerichts- und Rechtsanwaltskosten – vereinbaren Sie einfach eine Beratungstermin mit mir.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

Strafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht

 
Mitgliedschaften in Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins

 

ARGE Familien- und Erbrecht
ARGE Strafrecht
ARGE Verkehrsrecht

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